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Wann muss ein Schlichtungsverfahren stattfinden?

Auch wenn Sie sich nicht einigen wollen, der Gesetzgeber zwingt Sie in manchen Fällen wenigstens zu einem Versuch. Fragen Sie Ihren Anwalt, ob er daran gedacht hat, dass möglicherweise ein Schlichtungsverfahren nötig ist! Das wird manchmal übersehen und hat ärgerliche Folgen.

Ein Schlichtungsverfahren muss stattfinden, wenn beide Parteien in Bayern und im selben Landgerichtsbezirk wohnen oder ihr Geschäft haben. (Im Falle von München ist der Landgerichtsbezirk ziemlich groß und geht bis Garmisch.) 

Das Schlichtungsverfahren soll die Gerichte von aufwändigen und wenig produktiven Streitigkeiten entlasten. Ein Schlichtungsverfahren ist zwingend, wenn es um folgendes geht:

  • um Geld, aber weniger als 750 €

  • um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wenn es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt, bei
    - Überwuchs nach § 910 BGB, 
    - Hinüberfall nach § 911 BGB, 
    - Grenzbaum nach § 923 BGB, 
    und den in Art. 43 bis 54 AGBGB geregelten Nachbarrechten, 

  • um Beleidigung, üble Nachrede etc., die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Nicht erforderlich ist das Schlichtungsverfahren, wenn man gleich einen Mahnbescheid verschickt, im Scheck-, Wechsel-, oder Urkundenprozess klagt, in Familiensachen, im Bereich der Vollstreckung und bei ein paar anderen recht speziellen Fällen.


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Impressum Kontakt Stand 01.02.2009