RA Peter Zimmermann
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Der Anwalt als Schlichtungsstelle

Das bayerische Schlichtungsgesetz erzwingt bei bestimmten Streitigkeiten ein Schlichtungsverfahren. Das kann rechtswirksam nur eine Gütestelle machen.

Meine Kanzlei ist eine solche Gütestelle.
Hier finden Sie die weiteren notwendigen Informationen dazu. Wenn beide Parteien einverstanden sind, besteht auch die Möglichkeit der Mediation.


Der Gesetzestext (Bayerisches Staatsministerium für Justiz)

Wann muss ein Schlichtungsverfahren stattfinden?

Was bringt eine Schlichtung für Sie?

Wie läuft das Schlichtungsverfahren?

Was kostet ein Schlichtungsverfahren?

Das bay. Schlichtungsgesetz gilt nur in Bayern. Andere Bundesländer haben vergleichbare Schlichtungsgesetze. Dazu müssen Sie Ihren Anwalt fragen.
Im Ergebnis erscheint die sinnvolle Einrichtung der Schlichtung als gescheitert. Grund dafür ist vor allem die Möglichkeit, durch Mahnbescheid das Schlichtungsverfahren zu vermeiden. Es scheint auch so, dass nach dem Gang zum Anwalt die Bereitschaft zur Einigung sehr gering  ist. Erfahrungsgemäß steigt sie dann wieder mit zunehmender Prozessdauer und -Kosten. Dann kann man aber ohnehin einen Vergleich vor Gericht zu Protokoll geben.

www.PeterZimmermann.net Impressum Kontakt Stand 07.06.2019