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Sie - und nicht der Richter - können das Ergebnis
maßgeblich gestalten.
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Es können Vereinbarungen getroffen werden, die in
einem Urteil nicht ausgesprochen werden könnten.
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Es können "weiche" Tatsachen berücksichtigt
werden. Also z. B. die Entwicklung eines Streits.
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Es gibt keine Verlierer, aber auch keine Sieger.
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Das Schlichtungsverfahren ist nicht öffentlich. Nur
die Parteien (ggf. mit Beistand) und der Schlichter sind anwesend.
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Ebenso wie bei einer Klage wird die Verjährung
unterbrochen.
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Eine Schlichtungsvereinbarung wirkt wie ein Urteil
und kann vollstreckt werden, wenn sich eine Partei nicht an die
Vereinbarung hält.
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Bei Bereitschaft beider Parteien zur Einigung ist
das Verfahren schneller, unbürokratischer und deutlich billiger als
ein Gerichtsverfahren.