RA Peter Zimmermann
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Was bringt eine Schlichtung für Sie?

Vorteile:

  • Sie - und nicht der Richter - können das Ergebnis maßgeblich gestalten. 

  • Es können Vereinbarungen getroffen werden, die in einem Urteil nicht ausgesprochen werden könnten.

  • Es können "weiche" Tatsachen berücksichtigt werden. Also z. B. die Entwicklung eines Streits.

  • Es gibt keine Verlierer, aber auch keine Sieger.

  • Das Schlichtungsverfahren ist nicht öffentlich. Nur die Parteien (ggf. mit Beistand) und der Schlichter sind anwesend.

  • Ebenso wie bei einer Klage wird die Verjährung unterbrochen.

  • Eine Schlichtungsvereinbarung wirkt wie ein Urteil und kann vollstreckt werden, wenn sich eine Partei nicht an die Vereinbarung hält.

  • Bei Bereitschaft beider Parteien zur Einigung ist das Verfahren schneller, unbürokratischer und deutlich billiger als ein Gerichtsverfahren.

Nachteile:

  • Sie müssen meist persönlich erscheinen.

  • Auch der Gegner muss eine Einigung wollen; sonst sind Geld und Aufwand vergebens.

  • Es gibt keinen Sieger.

  • Wenn Sie formal eine gute Stellung haben (z. B. Schriftstücke) wird sich dies in einem normalen Zivilprozess in der Regel positiv auswirken. Schwer beweisbare Vorgänge und Tatsachen können in einem Schlichtungsverfahren deutlicher berücksichtigt werden als im normalen Zivilprozess. Eine formal gute Stellung kann dadurch erschüttert werden. 


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Impressum Kontakt Stand 01.02.2009